Zum Inhalt springen
Urlaubsanspruch-Rechner
§ 7 BUrlGIhr Wunsch zählt

Urlaubsantrag abgelehnt: Darf der Chef Nein sagen?

Sie wollen im Juli zwei Wochen weg. Ihr Chef sagt Nein. Darf er das? Manchmal ja – aber nur aus zwei Gründen. Alles andere reicht nicht.

Die Grundregel: Ihr Wunsch zählt zuerst

§ 7 Absatz 1 des Bundesurlaubsgesetzes beginnt mit einem klaren Satz:

„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen …"

Der Betrieb muss also von Ihrem Wunsch ausgehen. Er darf nicht einfach festlegen, wann Sie frei haben. Ein Nein braucht einen Grund, den das Gesetz erlaubt.

Nur diese zwei Gründe zählen

Das Gesetz nennt genau zwei Fälle, in denen Ihr Wunsch zurückstehen muss:

Andere Begründungen tragen nicht. „Gerade ist viel los" ist kein dringender Belang. Auch „Sie waren letztes Jahr schon im Sommer weg" steht nicht im Gesetz.

Beispiel

Zwei Kollegen wollen dieselben zwei Wochen im August frei. Nur einer kann gehen.

Kollegin A: zwei Kinder in der Schulesozialer Vorrang
Kollege B: flexibel, keine Bindung an Ferienmuss zurückstehen

Kollege B bekommt den Termin nicht – aber er behält seinen Urlaubsanspruch. Er nimmt die Tage zu einem anderen Zeitpunkt.

Urlaub am Stück: die Zwölf-Tage-Regel

§ 7 Absatz 2 BUrlG sagt: Urlaub soll zusammenhängend gegeben werden. Teilen darf der Betrieb ihn nur aus dringenden Gründen. Das kann am Betrieb liegen oder an Ihnen.

Und es gibt eine feste Untergrenze. Steht Ihnen mehr als zwölf Werktage Urlaub zu, muss ein Teil davon mindestens zwölf zusammenhängende Werktage lang sein. Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und Feiertagen – der Samstag zählt also mit. Zwölf Werktage sind damit rund zwei Wochen.

Ihr Betrieb darf Ihren Urlaub also nicht in lauter einzelne Tage zerlegen.

Was Sie bei einer Ablehnung tun können

  1. Fragen Sie nach dem Grund. Lassen Sie sich sagen, welcher der beiden gesetzlichen Gründe gemeint ist.
  2. Schlagen Sie einen anderen Termin vor. Oft löst das die Sache sofort.
  3. Holen Sie den Betriebsrat dazu. Gibt es einen, redet er bei den Urlaubsgrundsätzen mit.
  4. Lassen Sie sich beraten. Bleibt es beim Nein und halten Sie das für falsch, hilft eine Gewerkschaft oder eine Anwältin weiter.

Was am Jahresende gilt

Wichtig: Ein abgelehnter Antrag kostet Sie keinen Urlaubstag. Der Anspruch bleibt. Und Ihr Betrieb muss Sie rechtzeitig darauf hinweisen, wenn Urlaub zu verfallen droht. Mehr dazu steht auf der Seite Urlaubsanspruch bei Kündigung.

Wie viele Tage Ihnen im Jahr zustehen, rechnet der Urlaubsrechner aus.

Rechtsgrundlage: § 7 BUrlG · § 3 BUrlG

Häufige Fragen

Muss mein Chef meinen Urlaub genehmigen?

Er muss Ihren Wunsch berücksichtigen. Ablehnen darf er nur, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen oder wenn Kollegen aus sozialen Gründen den Vorrang haben. Einen Grund muss er also nennen können.

Was sind dringende betriebliche Gründe?

Gemeint sind Situationen, in denen der Betrieb ohne Sie ernsthaft in Schwierigkeiten käme. Beispiele sind eine feste Saison, ein Auftrag mit knapper Frist oder zu viele Ausfälle zur selben Zeit. Dass gerade viel zu tun ist, reicht allein nicht.

Wer hat Vorrang, wenn zwei Leute denselben Termin wollen?

Das Gesetz nennt soziale Gesichtspunkte. Dazu zählen zum Beispiel schulpflichtige Kinder oder der Urlaub des Partners. Wer länger im Betrieb ist, hat dadurch allein noch keinen Vorrang.

Darf ich einfach wegfahren, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Nein. Wer ohne Genehmigung wegbleibt, riskiert eine Abmahnung oder die Kündigung. Auch wenn die Ablehnung falsch ist: Klären Sie es erst im Betrieb oder holen Sie sich Rat.

Datenstand
September 2026
Rechtsgrundlage
§§ 3, 4, 5, 7 BUrlG · § 208 SGB IX
Verarbeitung
Vollständig im Browser

Der Datenstand nennt den Zeitpunkt der letzten inhaltlichen Durchsicht dieser Seite. Er ist keine Zusicherung einer laufenden Rechtsprüfung und keine Rechtsberatung.