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Urlaubsanspruch-Rechner
§ 9 BUrlGAttest nötig

Krank im Urlaub: Sie bekommen die Tage zurück.

Sie liegen im Urlaub mit Fieber im Bett. Ist der Urlaub damit weg? Nein. Das Gesetz sagt: Krankheitstage sind keine Urlaubstage. Sie müssen aber zwei Dinge tun.

Was das Gesetz sagt

Die Regel steht in § 9 des Bundesurlaubsgesetzes. Sie ist kurz. Der Satz beginnt so:

„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage …"

Weiter heißt es: Diese Tage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Im Klartext: Für jeden Tag mit Attest bekommen Sie einen Urlaubstag zurück.

Der Grund ist einfach. Urlaub soll Erholung bringen. Wer krank ist, erholt sich nicht. Also zählt der Tag nicht als Urlaub.

Das sollten Sie sofort tun

  1. Melden Sie sich im Betrieb. Sagen Sie Bescheid, dass Sie krank sind. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine Nachricht. Warten Sie damit nicht bis zum Ende des Urlaubs.
  2. Gehen Sie zum Arzt. Sie brauchen ein Attest. Darauf steht, an welchen Tagen Sie arbeitsunfähig waren.
  3. Reichen Sie das Attest ein. Ohne Attest bleiben die Tage Urlaub.

Beispiel

Sie haben zwei Wochen Urlaub, also zehn Urlaubstage. In der ersten Woche werden Sie krank. Der Arzt schreibt Sie für vier Arbeitstage krank.

Urlaub geplant10 Tage
Davon mit Attest krank4 Tage
Als Urlaub verbraucht6 Tage

Die vier Tage gehen zurück auf Ihr Urlaubskonto. Sie können sie später nehmen.

Warum Sie hier immer ein Attest brauchen

Viele Verträge sagen: Ein Attest ist erst ab dem vierten Krankheitstag nötig. Im Urlaub gilt das nicht. § 9 BUrlG verlangt ein ärztliches Zeugnis – ohne Ausnahme und ohne Wartezeit.

Sind Sie im Ausland krank geworden? Dann reicht ein Attest von einem Arzt vor Ort. Lassen Sie sich die Tage genau bescheinigen.

Was mit den Tagen danach passiert

Die zurückgegebenen Tage sind normale Urlaubstage. Für sie gelten dieselben Regeln wie für den übrigen Urlaub. Sie müssen also im selben Jahr genommen werden. Nur in bestimmten Fällen dürfen sie ins nächste Jahr wandern.

Wie viele Urlaubstage Ihnen im Jahr überhaupt zustehen, rechnet Ihnen der Urlaubsrechner aus. Arbeiten Sie in Teilzeit, lesen Sie dazu die Seite Urlaubsanspruch bei Teilzeit.

Rechtsgrundlage: § 9 BUrlG · § 7 BUrlG

Häufige Fragen

Bekomme ich alle Krankheitstage zurück?

Sie bekommen die Tage zurück, die ein Arzt bescheinigt. Steht auf dem Attest nur ein Teil Ihres Urlaubs, zählt auch nur dieser Teil. Die übrigen Tage bleiben Urlaub.

Brauche ich schon am ersten Tag ein Attest?

Im Urlaub ja. § 9 BUrlG verlangt ein ärztliches Zeugnis für die Tage, die Sie zurückhaben wollen. Die Regel aus dem Arbeitsvertrag, dass ein Attest erst ab dem vierten Tag nötig ist, hilft hier nicht.

Darf ich meinen Urlaub einfach um die Krankheitstage verlängern?

Nein. Die Tage kommen zurück auf Ihr Urlaubskonto. Wann Sie sie nehmen, müssen Sie neu abstimmen. Zum geplanten Termin müssen Sie wieder zur Arbeit kommen, wenn Sie dann gesund sind.

Was ist, wenn mein Kind im Urlaub krank wird?

§ 9 BUrlG gilt nur für Ihre eigene Krankheit. Wird Ihr Kind krank, bekommen Sie die Urlaubstage nach dieser Vorschrift nicht zurück.

Datenstand
September 2026
Rechtsgrundlage
§§ 3, 4, 5, 7 BUrlG · § 208 SGB IX
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