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Urlaubsanspruch-Rechner
TeilzeitMinijob4- und 3-Tage-Woche

Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen.

Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist grundsätzlich die Anzahl der Arbeitstage pro Woche maßgeblich, nicht die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag.

Daraus folgt ein Punkt, der oft übersehen wird und über Geld entscheidet: Die Zahl der Urlaubstage ist bei einer Vier-Tage-Woche mit je vier Stunden und einer Vier-Tage-Woche mit je zehn Stunden identisch. Das Urlaubsentgelt ist es nicht. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 Abs. 1 BUrlG).

Ihre Angaben

Privat berechnen: keine Anmeldung, keine Speicherung Ihrer Eingaben.

Beschäftigung
Vollzeit-Arbeitstage pro Woche

Wie viele Arbeitstage pro Woche gelten für eine Vollzeitkraft in Ihrem Betrieb? Wird für die Umrechnung des vertraglichen Jahresurlaubs benötigt.

Ihre Arbeitstage pro Woche
z. B. 4,5 Arbeitstage pro Woche

Anzahl der Wochentage, an denen regelmäßig Arbeitspflicht besteht. Auf die Stunden pro Tag kommt es nicht an.

Urlaubstage pro Jahr bei einer Vollzeitstelle, z. B. 30 Tage.

Beschäftigungszeitraum

Leer lassen, wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher bestand.

Letzter Tag des Arbeitsverhältnisses.

Zusatzangaben

Ihr Ergebnis

Beispiel mit Standardwerten

Passen Sie Ihre Angaben oben an

18Tagepro Kalenderjahr

Voller Jahresanspruch

Die Wartezeit ist erfüllt. Es besteht der volle gesetzliche Jahresurlaub.

Gesetzlicher Mindesturlaub
12 Tage
Vertraglicher Mehrurlaub
6 Tage
Gesamt
18 Tage

Angewendete Normen: § 3 BUrlG · § 4 BUrlG

Berücksichtigt wurden

  • 3 Arbeitstage pro Woche
  • 30 Tage Vertragsurlaub bei 5-Tage-Vollzeit
  • Kein Eintrittsdatum – Beschäftigung bestand vorher
  • Kein Austrittsdatum – Beschäftigung läuft weiter
  • Schwerbehinderung: nein
  • Pro-rata-Klausel: nein
  • Wartezeit: voller Jahresanspruch

Nicht berücksichtigt

  • Bereits genommener Urlaub
  • Bereits abgegoltener Urlaub
  • Unterjähriger Wechsel der regelmäßigen Arbeitstage
  • Individuelle tarifliche oder arbeitsvertragliche Sonderregelungen
  • Urlaub von einem früheren Arbeitgeber im selben Jahr (§ 6 BUrlG)

Das Ergebnis ist Ihr Urlaubsanspruch, nicht der noch offene Resturlaub. Ziehen Sie bereits genommene Tage selbst ab.

So wurde gerechnet

Angewendete Regel: Das Arbeitsverhältnis besteht das ganze Jahr über. Es gilt der volle Jahresanspruch.

  1. Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage × 3 ÷ 6 = 12 Tage im Jahr.
  2. Vertraglicher Urlaub: 30 × 3 ÷ 5 = 18 Tage. Davon oberhalb des gesetzlichen Minimums: 6 Tage Mehrurlaub.
  3. Rundung nach § 5 Abs. 2 BUrlG: je Bestandteil getrennt, nur aufwärts und nur ab einem halben Tag. Ergebnis: 18 Tage.

Die Umrechnung im Einzelnen

Ausgangspunkt sind die 24 Werktage aus § 3 Abs. 1 BUrlG, die von einer Sechstagewoche ausgehen. Für den vertraglichen Urlaub gilt derselbe Dreisatz, nur bezogen auf die Vollzeitregelung im Betrieb: vertragliche Urlaubstage × eigene Arbeitstage ÷ Vollzeit-Arbeitstage. Die allgemeinen Regeln stehen auf der Seite zum Urlaubsanspruch berechnen.

Beispiel 1: Vier-Tage-Woche

Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 × 4 ÷ 6 = 16 Urlaubstage. Sieht der Vertrag für Vollzeitkräfte 30 Tage bei einer Fünftagewoche vor, ergibt das 30 × 4 ÷ 5 = 24 Urlaubstage. Davon sind 16 Tage gesetzlicher Mindesturlaub und 8 Tage vertraglicher Mehrurlaub – eine Unterscheidung, die bei Kürzungsklauseln und beim Verfall wichtig wird.

Beispiel 2: Drei-Tage-Woche

Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 × 3 ÷ 6 = 12 Urlaubstage. Bei 30 vertraglichen Tagen und einer Fünftagewoche als Vollzeitmaßstab: 30 × 3 ÷ 5 = 18 Urlaubstage. Auch hier bleiben es sechs Wochen Freistellung, gemessen an der eigenen Arbeitswoche.

Beispiel 3: Minijob mit einem Arbeitstag pro Woche

Für den gesetzlichen Mindesturlaub kommt es auch beim Minijob auf die Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche an. Bei einem regelmäßigen Arbeitstag pro Woche ergeben sich, ausgehend von der Sechstagewoche des § 3 BUrlG, 24 × 1 ÷ 6 = 4 Urlaubstage. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, kommt entsprechend auf acht Tage.

Rechtsgrundlage: § 3 BUrlG · § 11 BUrlG

Urlaubstage und Urlaubsentgelt sind zwei verschiedene Fragen

Die Umrechnung sorgt dafür, dass Teilzeitkräfte denselben Erholungszeitraum haben wie Vollzeitkräfte – vier Wochen gesetzlicher Mindesturlaub, gemessen an der jeweils eigenen Arbeitswoche. Was während dieser Zeit gezahlt wird, richtet sich dagegen nach dem bisherigen Verdienst. Zwei Beschäftigte mit vier Arbeitstagen pro Woche haben deshalb beide 16 gesetzliche Urlaubstage, erhalten dafür aber unterschiedlich viel Geld, wenn ihre täglichen Arbeitszeiten unterschiedlich lang sind.

Wenn sich das Arbeitszeitmodell im laufenden Jahr ändert

Wechseln Sie unterjährig von fünf auf drei Arbeitstage pro Woche, darf der bereits erworbene Urlaub nicht einfach auf das neue Wochenmodell heruntergerechnet werden. Andernfalls würde nachträglich entwertet, was in den Monaten davor bereits entstanden ist. Richtig ist es, die beiden Zeiträume getrennt zu bewerten und die Ergebnisse zu addieren.

Ein Beispiel: Wer die ersten sechs Monate in einer Fünftagewoche und die zweiten sechs Monate in einer Dreitagewoche arbeitet, betrachtet für jeden Zeitraum die dort geltenden Tage mit Arbeitspflicht und rechnet den Jahresanspruch daraus zusammen – nicht so, als hätte von Anfang an eine Dreitagewoche bestanden.

Dieser Rechner bildet den unterjährigen Wechsel nicht ab. Er geht von einem gleichbleibenden Wochenmodell im gewählten Kalenderjahr aus. Für einen Wechsel rechnen Sie die Zeiträume bitte getrennt und addieren die Ergebnisse, oder lassen Sie den Anspruch arbeitsrechtlich prüfen.

Kürzungsklauseln bei Teilzeit

Klauseln, die den Urlaub bei unterjährigem Ein- oder Austritt anteilig kürzen, wirken nur auf den vertraglichen Mehrurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach § 13 BUrlG unabdingbar und wird durch eine solche Klausel nicht berührt. Der Rechner bildet das ab, indem er beide Bestandteile getrennt ausweist und die Pro-rata-Klausel ausschließlich auf den Mehrurlaub anwendet.

Häufige Fragen

Habe ich bei einer 4-Tage-Woche weniger Urlaub?

Weniger Urlaubstage, aber nicht weniger Urlaub. Der Anspruch wird auf die Zahl der Arbeitstage umgerechnet: Aus 20 Tagen bei fünf Arbeitstagen werden 16 Tage bei vier Arbeitstagen. In beiden Fällen sind das vier Wochen Freistellung, denn ein Urlaubstag verbraucht jeweils einen Ihrer Arbeitstage.

Bekomme ich bei einer 4-Tage-Woche mit je zehn Stunden mehr Urlaub als mit je vier Stunden?

Nein, die Zahl der Urlaubstage ist in beiden Fällen gleich, weil es auf die Arbeitstage pro Woche ankommt und nicht auf die Stunden pro Tag. Unterschiedlich ist das Urlaubsentgelt: Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen, und der fällt bei zehn Stunden pro Tag entsprechend höher aus.

Wie viele Urlaubstage stehen mir im Minijob zu?

Für den gesetzlichen Mindesturlaub kommt es auch beim Minijob auf die Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche an. Bei einem Arbeitstag pro Woche sind das vier gesetzliche Urlaubstage im Jahr, bei zwei Tagen acht. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es dabei nicht an.

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich mitten im Jahr die Arbeitstage reduziere?

Bereits erworbener Urlaub darf nicht einfach auf die neue Wochenarbeitszeit heruntergerechnet werden. Die Zeiträume vor und nach der Änderung werden getrennt betrachtet und die Ergebnisse addiert. Dieser Rechner bildet einen unterjährigen Wechsel nicht ab; er geht von einem gleichbleibenden Wochenmodell aus.

Datenstand
September 2026
Rechtsgrundlage
§§ 3, 4, 5, 7 BUrlG · § 208 SGB IX
Verarbeitung
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